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Sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie: das Urteil

Die Hände einer Physiotherapeutin, ausgestreckt zum Rücken einer sitzenden Patientin — die Szene ist senkrecht durch die Mitte zerrissen wie Papier, der Rücken dadurch unerreichbar.

Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie: wie der Weg vor Gericht entstand

Warum die Eigenständigkeit der Physiotherapie aus einem Gerichtssaal kommt — und nicht aus ihrem eigenen Berufsgesetz.

Von
Peter "Doc" Moritz
Sep 2026
Update
Min
Sep 2026
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Sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie: das Urteil

Warum die Eigenständigkeit der Physiotherapie aus einem Gerichtssaal kommt — und nicht aus ihrem eigenen Berufsgesetz.

By
Peter "Doc" Moritz

Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie: wie der Weg vor Gericht entstand

Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie: wie der Weg vor Gericht entstand

Die Patientin kommt mit einer Schulter, die seit Wochen nicht mehr über Kopfhöhe geht. Du siehst nach zehn Minuten, woran es liegt, und du weißt, was zu tun ist. Trotzdem schickst du sie erst einmal weg — damit jemand unterschreibt, was du längst beurteilt hast.

Dass du diese Szene überhaupt umgehen kannst, verdankst du keinem Gesetzgeber. Du verdankst es einem Rechtsstreit, der bis vor das Bundesverwaltungsgericht ging, und einem Urteil vom 26. August 2009.

Ohne diese Entscheidung gäbe es die sektorale Heilpraktikererlaubnis für die Physiotherapie nicht.

Was das Bundesverwaltungsgericht 2009 entschieden hat

Der Kern des Urteils (Aktenzeichen 3 C 19.08) lässt sich in einem Satz sagen: Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kann auf ein einzelnes Gebiet beschränkt erteilt werden. Sie muss nicht die ganze nichtärztliche Heilkunde umfassen.

Das klingt technisch. Es ist aber die Abzweigung, an der sich alles entscheidet.

Bis dahin war die Heilpraktikererlaubnis in der Verwaltungspraxis unteilbar: Wer sie wollte, musste sich für das gesamte Feld der Heilkunde überprüfen lassen — Innere Medizin, Psychiatrie, Notfälle, alles. Für eine Physiotherapeutin, die in ihrem Kompetenzbereich arbeiten will, war das eine absurde Hürde. Sie hätte Kenntnisse nachweisen müssen, die sie nie anwenden würde, um eine Tätigkeit ausüben zu dürfen, die sie beherrscht.

Das Gericht hat diese Kopplung aufgelöst. Seine Begründung ist bemerkenswert nüchtern: Die Gesundheitsberufe haben sich weit ausdifferenziert. Es gibt heute klar umrissene Fachgebiete mit eigener Ausbildung, eigenem Berufsbild und eigenen Grenzen. Wer nur in einem solchen Gebiet arbeiten will, muss nicht das ganze Feld nachweisen.

Bei der ärztlichen Heilbefugnis geht das nicht. Sie kommt mit der Approbation immer ganz — teilbar ist sie nicht. Genau dieser Unterschied macht ausgerechnet das alte Heilpraktikerrecht zu einem der wenigen Wege, auf denen ein Gesundheitsfachberuf zu eigenverantwortlicher Heilkunde kommt.

Ganz ohne Vorbild war das Gericht dabei nicht. Für die Psychotherapie hatte es die auf ein Gebiet beschränkte Erlaubnis schon Jahre zuvor anerkannt (BVerwGE 91, 356). 2009 hat es diesen Gedanken auf einen weiteren Beruf übertragen — und damit aus einer Einzelfallausnahme ein Prinzip gemacht.

Warum ausgerechnet die Physiotherapie?

Nicht aus Wohlwollen, sondern wegen der Abgrenzbarkeit — und wegen der Kompetenz, die für genau diesen Arbeitsbereich in einem Staatsexamen bereits geprüft worden ist. Ein Gebiet lässt sich nur dann beschränkt erlauben, wenn sich beschreiben lässt, wo es endet — sonst weiß weder das Gesundheitsamt, was es prüfen soll, noch die Patientin, was sie erwartet.

Die Physiotherapie erfüllt das: Ihr Berufsgesetz beschreibt das Ausbildungsziel, die Ausbildung ist bundeseinheitlich geregelt, das Tätigkeitsfeld ist im Versorgungsalltag fest umrissen. Das Gericht musste kein Gebiet erfinden. Es musste nur feststellen, dass es eines gibt.

Für die Ergotherapie hat dieselbe Frage zehn Jahre länger gedauert und ist einen anderen Weg gegangen (BVerwG, 3 C 10.17): Dort beschreibt kein Berufsgesetz das Ausbildungsziel so wie in der Physiotherapie; das Gericht hat die Abgrenzbarkeit deshalb aus anderen Regelwerken hergeleitet. Die Physiotherapie war der erste der Therapieberufe, für den das Gericht diesen Weg eröffnet hat.

Was prüft die eingeschränkte Kenntnisüberprüfung?

Nicht dein Fach. Geprüft wird genau das, was deine Ausbildung systembedingt nicht vermittelt — weil sie auf die Behandlung nach ärztlicher Verordnung zugeschnitten ist und die Entscheidung davor gar nicht vorgesehen hat. Erst die Debatte um den Direktzugang und um eine schärfere Kompetenzabgrenzung der Therapieberufe hat diese Frage überhaupt gestellt: Wer entscheidet, ob behandelt wird?

Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Überprüfung, die zur Erlaubnis der eigenständigen Heilkundeausübung führt, drei Felder benannt:

Die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit. Wo endet dein Gebiet? Du musst erkennen, wann ein Fall nicht mehr deiner ist — und ihn dann abgeben, nicht behandeln.

Diagnostische Fähigkeiten bei den einschlägigen Krankheitsbildern. Nicht ärztliche Differentialdiagnostik in voller Breite, aber genug, um bei den Bildern, die in deiner Praxis ankommen, das Bedrohliche vom Harmlosen zu unterscheiden.

Berufs- und Gesetzeskunde. Was darfst du, was nicht, wo haftest du, welche Pflichten hast du gegenüber der Patientin.

Diese drei Felder sind keine Schikane, sondern die logische Kehrseite der Eigenständigkeit. Wer ohne Verordnung arbeitet, trifft die Erstentscheidung selbst — also musst du sie treffen können.

Der Einwand dagegen ist immer derselbe: Ohne ärztliche Erstabklärung werde etwas übersehen. Er ist ernst zu nehmen — und er ist genau das, was die Kenntnisüberprüfung prüft. Der sektorale Weg unterstellt niemandem die Erstentscheidung. Er verlangt sie: einzeln, vorher, vor dem Gesundheitsamt. Wer den Einwand erhebt, muss ihn gegen ein Verfahren richten, das ihn zur Zulassungsbedingung gemacht hat.

Wie das Verfahren beim Amt abläuft, welche Unterlagen dazugehören und wie die Kenntnisüberprüfung praktisch aussieht, steht in Anforderungen für die Zulassung als sektorale Heilpraktikerin Physiotherapie; was du mit der Erlaubnis danach tun darfst — und was sie ausdrücklich nicht umfasst, etwa beim Verordnen —, beantwortet Kann ein Heilpraktiker Physiotherapie verschreiben?.

Der Preis des Umwegs

Eine Feststellung in diesem Urteil wird selten hervorgehoben, trägt aber den ganzen Befund: Das Gericht hat die Physiotherapie rechtlich als Heilhilfsberuf eingeordnet — die fachliche Kompetenz ist da, aber ohne eigene Erlaubnis darf sie nur nach ärztlicher Anordnung eingesetzt werden. Genau das verschiebt der sektorale Weg im Einzelfall: eigenverantwortlich statt angeordnet.

Das ist keine Abwertung, sondern eine Beschreibung des geltenden Rechts. Und es erklärt, warum der Weg zur eigenverantwortlichen Heilkunde überhaupt über ein fremdes Gesetz führen musste: Das Berufsrecht der Physiotherapie kennt dorthin keine Tür. Es hat nie eine vorgesehen.

Der sektorale Weg ist deshalb kein Ausbau des Physiotherapierechts. Er ist eine Ausnahme im Heilpraktikerrecht, die für die Physiotherapie nutzbar gemacht wurde. Warum das deutsche Berufsrecht überhaupt zwischen Berufen unterscheidet, die eigenverantwortlich behandeln dürfen, und solchen, die es nicht dürfen, führt der Beitrag Heilkunde ist nicht nur ärztlich aus.

Was das Urteil für die Direktzugangs-Debatte bedeutet

Zwei Dinge — und sie ziehen in entgegengesetzte Richtungen.

Das eine: Das Urteil von 2009 hat die Frage der Ausübung für die Physiotherapie individuell beantwortet, nicht kollektiv. Der Beruf als Ganzes hat nichts gewonnen. Gewonnen haben die Einzelnen, die den Nachweis für sich selbst führen — beim eigenen Gesundheitsamt, auf eigene Kosten. Eine berufsrechtliche Öffnung sieht anders aus.

Das andere: Genau dieses Urteil ist ein starkes Argument dafür, dass eine solche Öffnung möglich wäre. Denn es sagt, in der Sprache des höchsten Verwaltungsgerichts, dass eigenverantwortliche Heilkunde in einem abgegrenzten Fachgebiet nicht nur denkbar, sondern prüfbar ist. Die Frage ist damit nicht mehr, ob sich Eigenständigkeit für die Physiotherapie fachlich fassen lässt — für die Einzelne ist das seit 2009 geklärt. Die Frage ist nur noch, in welchem Gesetz sie für den Beruf steht.

Wer heute für den Direktzugang argumentiert, sollte dieses Urteil kennen. Es liefert das Argument dafür, dass die Grenze zwischen den unterschiedlichen Gruppen im Gesundheitswesen derzeit nicht an den Kompetenzen gezogen wird. Würde sie es, wäre die Frage längst entschieden.

In einer Anhörung, einer Stellungnahme oder im Gespräch mit deiner Berufsvertretung lässt sich das in zwei Sätzen sagen: Ob eine Physiotherapeutin eigenverantwortlich Heilkunde ausüben kann, ist seit 2009 höchstrichterlich geklärt — es ist prüfbar, und es wird geprüft. Offen ist nur noch, ob wir das weiter einzeln beim Gesundheitsamt klären oder endlich im Berufsgesetz regeln.

Bis das im eigenen Berufsgesetz ankommt, bleibt der Weg, der 2009 freigeklagt wurde — die sektorale Heilpraktikererlaubnis. Er ist anspruchsvoll, er ist ein Umweg, und er funktioniert. Manchmal musst du einen Weg erst gehen, damit sichtbar wird, dass er längst eine Straße sein sollte.

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Peter "Doc" Moritz in der medizinischen Lehrveranstaltung
Veröffentlicht
Sep 2026
Letztes Änderungsdatum
15.9.2026
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