Situation:
Zwei Hausbesuche am selben Tag
Beim ersten Termin werde ich in ein Einfamilienhaus gerufen. Eine 74-jährige Patientin ist im Kreis ihrer Familie verstorben. Sie hatte sich bewusst gegen eine Fortsetzung der Dialyse entschieden. Vorausgegangen war ein deutlicher körperlicher Abbau mit zunehmender Schwäche, Sturzereignis im häuslichen Umfeld und ein unklarer Röntgenbefund am Thorax, den sie nicht weiter abklären lassen wollte. Die Angehörigen wirken gefasst, die Entscheidung war bekannt und von der Patientin selbst mehrfach bekräftigt worden.
Beim zweiten Hausbesuch treffe ich auf einen aufgewühlten Neffen. Seine Tante ist schwer dement, reagiert nicht mehr auf Personen oder Situationen und schreit häufig vor Schmerzen. Es existiert eine Patientenverfügung, die lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt. Dennoch wird die Dialyse vom Dialyse-Zentrum in der Region weitergeführt. Der Neffe hat die rechtliche Betreuung, fühlt sich jedoch vom medizinischen Personal übergangen und emotional überfordert. Die aktuelle Schmerzsituation kann nur emotional bewältigt werden. Er wünscht die sofortige stationäre Einweisung und die Respektierung des Willens seiner Tante.
Beschwerden/ Symptome:
Dies ist eine besondere Situationsbesprechung. In beiden Situationen geht es nicht um körperliche Symptome der Betroffenen, sondern um den Umgang mit Autonomie, Würde und Entscheidungen am Lebensende. Zwei Situationen, zwei Umgangsformen.
Wie stellst du sicher, dass der Wille eines Menschen wirklich umgesetzt wird – auch dann, wenn Gefühle, Erwartungen und medizinische Abläufe dagegenstehen?
Als Fachkraft stehst du zwischen System, Angehörigen und dem mutmaßlichen Wunsch der Betroffenen. Du musst Orientierung geben, während andere Halt suchen. Gleichzeitig läuft im Hintergrund ständig die Frage mit: Was ist rechtlich erlaubt – und wo beginnt die Grenze zur Fremdbestimmung oder unterlassenen Hilfeleistung?
Genau hier entsteht die eigentliche Spannung dieses Falles: zwei Besuche, zwei Atmosphären – und jedes Mal der gleiche Kernkonflikt zwischen Autonomie und Fortführung medizinischer Maßnahmen.
Befund:
Im zweiten Hausbesuch triffst du an der Haustür auf den Neffen – deutlich aufgebracht und emotional am Limit. Er fordert, dass „sofort etwas passieren muss“. In der Küche sitzt seine Tante am Esstisch. Sie wirkt orientierungslos und erkennt weder dich noch ihn. Sie murmelt unverständliche Worte, erscheint zunächst freundlich, aber angespannt. Ohne erkennbaren Auslöser beginnt sie plötzlich schrill zu schreien.
Der Versuch einer körperlichen Untersuchung führt sofort, bereits bei leichter Berührung am rechten Arm, zu einer ausgeprägten Abwehrreaktion. Die Patientin ruft laut „Schmerz, Schmerz…“. Nach einigen Minuten zeigt sich ein anderes Muster: Die Berührung ist nun ohne erkennbare Anspannung möglich, und sanftes Streicheln des Arms wird gut toleriert. Soweit ohne Entkleiden erkennbar, finden sich keine Verletzungen oder Hämatome. Vitalwerte werden in diesem Moment nicht erhoben.
Bekannte Vorerkrankungen:
Chronische, terminale Niereninsuffizienz (beide Patientinnen)
zusätzlich
- Bei der ersten Patientin: Mobilitätsverlust und Sturzneigung
- Bei der zweiten Patientin: fortgeschrittene Demenz, chronische Schmerzen, arterielle Hypertonie
Medikation der 2ten Patientin
- Antihypertensiva (z. B. Ramipril)
- Vitamin D3
Bedarfsmedikation:
- Sedativa bei Unruhe (Lorazepam)
- Analgetika bei Schmerzepisoden
- Novaminsulfon 500 mg (bei Bedarf, max. 6×täglich)
- Behandlungsversuch mit Morphin wurde beendet
Hintergrundund soziales Umfeld:
Die erste Patientin lebte mit ihrem Ehemann zusammen, die erwachsenen Kinder wohnen in der Nähe. In den letzten Monaten hatte sie zunehmend Unterstützung im Alltag gebraucht, lehnte jedoch stationäre Betreuung ab. Die Familie war über ihre Entscheidung, die Dialyse zu beenden, informiert und hatte gelernt, ihren Wunsch zu akzeptieren. Der Tod war für sie nicht überraschend, sondern Teil eines bewussten Abschiedsprozesses.
Die zweite Patientin lebt in ihrem eigenen Haushalt und wird aufgrund der fortgeschrittenen Demenz im Alltag umfassend unterstützt. Der Neffe ist ihr rechtlicher Betreuer und zugleich die einzige konstante Bezugsperson. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Grundpflege und richtet die Medikamente.
Der Neffe organisiert alle Termine, begleitet sie zu Untersuchungen und versucht, ihren früher geäußerten Willen zu vertreten. Die Situation überfordert ihn sichtbar: Trotz bestehender Patientenverfügung wird die Dialyse weitergeführt, und er hat das Gefühl, mit seinen Aussagen nicht gehört zu werden. Wiederholt hat er im Dialysezentrum vorgesprochen und über den Hausarzt versucht, die Beendigung der Dialyse zu erreichen.
Er erlebt sich zunehmend isoliert, verunsichert und unter starkem Druck. Sein Verhalten wirkt schwankend zwischen aufbrausender Gereiztheit und dem Versuch, wieder Kontrolle zu gewinnen. Immer wieder entschuldigt er sich – sichtbar widerwillig – dafür, „so deutlich zu werden“, nur um im nächsten Moment seinen Tonfall zu rechtfertigen: Er müsse „endlich mal ernst genommen werden“, sonst höre ihm keiner zu. In seinem Auftreten mischen sich Ärger, Hilflosigkeit und das spürbare Bemühen, nicht völlig die Fassung zu verlieren.
Medizinische Fallbeispiele
Beim Lernen mit Fallbeispielen (case-based learning "CBL") handelt es sich um ausgewählte Fallbeispiele aus der Praxis, um dein theoretisches Wissen aus der medizinischen Lehre zu vertiefen und den Transfer in die Praxis zu üben. Interprofessionelle Überlegungen fördern das Verständnis für komplexe Patientenversorgung und Kompetenzen wie Kommunikation, Teamarbeit und patientenzentriertes Handeln. Gleichzeitig kannst Du durch die eigenständige Erarbeitung von Lösungsansätzen dein Wissen überprüfen und vertiefen.
Was bekomme ich hier?
- Realitätsnahe Szenarien: Detaillierte Beschreibungen der Situation, Hauptbeschwerden, Hintergrund, Vorerkrankungen, Medikamente und soziales Umfeld.
- Online-Fallbesprechung: Einige Fallbeispiele werden im Livestream besprochen. Vor dem Livestream findest du nur die Aufgaben-beschreibung und den Arbeitsauftrag. Die Besprechung wird anschließend auf YouTube verfügbar sein.
Wie nutze ich das?
- Eigenständiges Durcharbeiten: Der größte Lernerfolg entsteht durch das eigenständige Bearbeiten der Fallbeispiele nach Arbeitsauftrag.
- Grundlage der Zusammenarbeit: Deine Lösungen und Ideen sind ideal für eine Austauschrunde in eurer Lerngruppe.
- Vergleich mit Lösungsvorschlag: Du kannst einen beispielhaften Lösungsvorschlag ansehen, den wir erstellt haben. Es gibt keine „richtigen“ Lösungen, da sie sich im realen Kontext ergeben.
Arbeitsschritte befolgen:
- Erfassung der Situation, Symptome, anamnestischer Informationen und des Umfeldes.
- Entwickle Ideen und mögliche Diagnosen. Die Bewertung der Alternativen führt zu einer Arbeitshypothese.
- Erarbeite deine berufsspezifischen Maßnahmen zur Situation.
- Entscheide, ob es sich um einen Notfall handelt, der sofortiges Eingreifen erfordert. Falls ja, welche Maßnahmen du bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchführst.
Was muss ich investieren?
- Zeit: Plane bis zu 20 Minuten für die umfassenderen Fallstudien ein. Außerdem bist du herzlich zur Teilnahme an unseren Online-Besprechungen eingeladen.
- Engagement: Kosten entstehen dir keine – wir bieten dir alle Materialien für die persönliche Nutzung kostenfrei an. Für Schulungsmaterialien kontaktiere uns.
Deine Aufgabe:
Du bist nichtärztliche Fachkraftim Gesundheitswesen und begleitest einen Menschen in einer akuten oderkomplexen Situation. Erarbeite einen umfassenden und personalisiertenBehandlungsplan.
Dein Plan soll folgende Punkte beantworten:
1. Welche Symptome zeigt der Mensch?
(Was ist beobachtbar? Was wird berichtet?)
2. Was könnten Ursachen für die Situation sein?
(Welche Vorerkrankungen, Auslöser oder Zusammenhänge sind denkbar?)
3. Liegt eine akute Gefährdung vor, die sofortigesHandeln erfordert?
(Wenn ja, wie erkennst du sie?)
4. Was kannst du aus deiner Profession konkret beitragen?
(Welche Maßnahmen leitest du ein – aus deinem Fachgebiet heraus?)
5. Was braucht es zusätzlich an ärztlicher Begleitungoder Medikation?
(Welche weiterführenden Schritte sind sinnvoll oder notwendig?)
6. Wenn du den Notarzt verständigst: Was sind deineMaßnahmen bis zum Eintreffen?
(Wie sicherst du die Situation?)
Deine Herausforderung:
Sende deinen ausgearbeiteten Behandlungsplan als Antwort auf das Fallbeispielvor der Live Diskussion an:
📧 fragen@docmoritz.academy
➡️ Jede E-Mail wird individuell beantwortet.
➡️ Du bekommstgezieltes Feedback.
Bevor du dir den Lösungsansatz für dieses Fallbeispiel ansiehst, raten wir dir deine eigenen Ideen zuerst schriftlich festzuhalten,
Nimm dir jetzt 15-20 Minuten Zeit den Fall eigenständig zu lösen und mit deiner Lerngruppe zu diskutieren.

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Lösungsansatz
Autonomie am Lebensende respektieren
Diese Situation zeigt eine der ethisch und rechtlich anspruchsvollsten Konstellationen in der Versorgung: Eine Patientin mit terminaler Niereninsuffizienz und fortgeschrittener Demenz, bei der eine Patientenverfügung vorliegt, die lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt – dennoch wird die Dialyse vom Dialysezentrum weitergeführt. Der Neffe als rechtlicher Betreuer fühlt sich vom medizinischen Personal übergangen und ist emotional am Limit.
Auf den ersten Blick wirkt die Situation unlösbar: Die Dialyse ist objektiv lebenserhaltend, ein Abbruch würde innerhalb weniger Tage zum Tod führen. Gleichzeitig liegt eine Patientenverfügung vor, der Betreuer interpretiert den mutmaßlichen Willen der Patientin eindeutig gegen die Fortsetzung der Dialyse. Das Dialysezentrum jedoch führt die Behandlung fort, vermutlich aus Unsicherheit über die rechtliche Situation oder aus Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Entscheidend ist hier die Erkenntnis, dass wir uns nicht in einer medizinischen Akutsituation befinden, sondern in einer Situation der Therapiezieländerung am Lebensende. Die zentrale Frage ist nicht „Können wir die Patientin am Leben erhalten?", sondern „Entspricht die Fortsetzung der Dialyse noch dem Willen und Wohl der Patientin?".
Die Stärke dieses Falls liegt darin, dass er zeigt, wie wichtig es ist, die verschiedenen Ebenen der Entscheidungsfindung zu verstehen: medizinische Indikation, Patientenwille, rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Prinzipien. Nur wenn alle diese Ebenen zusammengeführt werden, kann eine verantwortete Entscheidung getroffen werden. Gleichzeitig zeigt der Fall die emotionale Belastung des Betreuers, der zwischen seinem Wunsch, den Willen seiner Tante zu respektieren, und dem Gefühl, nicht gehört zu werden, hin- und hergerissen ist.
Welche Symptome & Befunde zeigt der Mensch?
Symptome
- Orientierungslosigkeit: Martha erkennt weder den Neffen noch andere Personen
- Unverständliche Worte, murmelt vor sich hin
- Wirkt zunächst freundlich, aber angespannt
- Plötzliches schrilles Schreien ohne erkennbaren Auslöser
- Schreit häufig vor Schmerzen (laut Neffe)
- Reagiert nicht mehr auf Personen oder Situationen
- Ausgeprägte Abwehrreaktion bei Berührung am rechten Arm
- Ruft laut „Schmerz, Schmerz…” bei leichter Berührung
- Nach einigen Minuten: Berührung wird toleriert, sanftes Streicheln des Arms wird gut toleriert
- Fluktuierendes Schmerzverhalten
Befunde
- Keine sichtbaren Verletzungen oder Hämatome (soweit ohne Entkleiden erkennbar)
- Vitalwerte wurden in diesem Moment nicht erhoben
- Fortgeschrittene Demenz (bekannte Vorerkrankung)
- Chronische terminale Niereninsuffizienz (dialysepflichtig)
Was könnten Ursachen für die Situation sein? (Arbeitshypothese)
Struktureller Hintergrund:
Martha L. befindet sich in einer Situation, die durch das Zusammentreffen mehrerer progredienter Erkrankungen geprägt ist: Die terminale Niereninsuffizienz macht sie absolut dialyseabhängig – ohne Nierenersatztherapie würde sie innerhalb weniger Tage an Urämie versterben. Gleichzeitig ist die Demenz so weit fortgeschritten, dass sie keine Personen mehr erkennt und nicht mehr situationsadäquat reagiert.
Das fluktuierende Schmerzverhalten ist typisch für Menschen mit fortgeschrittener Demenz: Die Schmerzwahrnehmung und -äußerung ist nicht konstant, sondern wechselt. Die ausgeprägte Abwehrreaktion bei Berührung, gefolgt von guter Toleranz wenige Minuten später, spricht nicht zwingend für eine akute Verletzung, sondern kann Ausdruck der gestörten Schmerzverarbeitung bei Demenz sein.
Interpretation der aktuellen Situation:
Die wahrscheinlichste Erklärung für die Gesamtsituation ist ein Konflikt zwischen dem mutmaßlichen Patientenwillen (dokumentiert in der Patientenverfügung) und der fortgesetzten Dialyse. Der Neffe interpretiert den Willen seiner Tante – basierend auf der Patientenverfügung und früheren Äußerungen – als eindeutig gegen die Fortsetzung der Dialyse gerichtet. Das Dialysezentrum führt die Behandlung dennoch fort.
Die Schmerzepisoden könnten mehrere Ursachen haben:
Chronische Schmerzen (bekannte Vorerkrankung) mit fluktuierender Wahrnehmung bei Demenz
Belastung durch die Dialyse (Transport, Punktion, hämodynamische Schwankungen)
Inadäquate Schmerztherapie: Der Behandlungsversuch mit Morphin wurde beendet, aktuell nur Paracetamol und Novaminsulfon bei Bedarf
Differenzialdiagnosen für das Schmerzverhalten:
- Akute Verletzung/Fraktur am rechten Arm? → Weniger wahrscheinlich, da: keine sichtbaren Hämatome, Berührung nach kurzer Zeit gut toleriert
- Chronische Schmerzen mit Demenz-typischer Äußerung? → Wahrscheinlicher: fluktuierendes Verhalten, keine objektiven Befunde
- Psychische Belastung/Angst? → Möglich: Die Dialyse-Situation könnte Angst auslösen, die sich als Schmerz äußert
Arbeitshypothese:
Wir sehen hier eine Patientin am Lebensende mit fortgeschrittener Demenz und terminaler Niereninsuffizienz, bei der die Fortsetzung der Dialyse nicht mehr dem dokumentierten Patientenwillen entspricht. Die Schmerzepisoden sind multifaktoriell bedingt (chronische Schmerzen, Demenz, möglicherweise Belastung durch Dialyse) und nicht ausreichend kontrolliert.
Liegt eine akute Gefährdung vor, die sofortiges Handeln erfordert?
Ja – aber nicht im Sinne einer vitalen Bedrohung, sondern im Sinne einer ethisch-rechtlichen Gefährdung und einer Situation akuter Überforderung.
Dringender Behandlungsbedarf in diesem Fall:
- Zwangsbehandlung gegen den mutmaßlichen Patientenwillen: Wenn die Dialyse gegen den in der Patientenverfügung dokumentierten Willen fortgesetzt wird, liegt rechtlich eine Körperverletzung vor.
- Missachtung der Patientenverfügung: Eine gültige Patientenverfügung wird nicht umgesetzt, obwohl ein rechtlicher Betreuer vorhanden ist.
- Überforderung des Betreuers: Der Neffe ist emotional am Limit, schwankt zwischen Gereiztheit und Kontrollverlust, fühlt sich isoliert und nicht gehört. Dies ist eine akute psychosoziale Krisensituation.
- Inadäquate Schmerztherapie: Die Patientin schreit häufig vor Schmerzen, die aktuelle Medikation scheint nicht ausreichend.
Keine vitale Bedrohung im klassischen Sinne: Es gibt keine akute Entgleisung, keinen Notfall, der sofortiges ärztliches Handeln im Sinne einer Notfallversorgung erfordert. Die Vitalparameter wurden nicht erhoben, aber es gibt keine Hinweise auf akute Lebensgefahr.
Aber: Handlungsbedarf besteht sofort, und zwar auf mehreren Ebenen:
- Akute Krisenintervention für den Neffen: Er braucht sofort emotionale Entlastung und das Gefühl, gehört zu werden.
- Schmerztherapie optimieren: Die Schmerzepisoden müssen besser kontrolliert werden. Hier ist die Vorgeschichte und Erfahrung des Hausarztes, der die dauerhafte Behandlung koordiniert wesentlich
- Rechtliche Klärung: Die Unsicherheit beim medizinischen Personal muss durch rechtliche Beratung aufgelöst werden. Bei fortbestehenden Zweifeln ist das Betreuungsgericht einzubeziehen.
- Ethische Fallbesprechung: Alle Beteiligten (Arzt, Pflege, Betreuer, Dialysezentrum) müssen auf den gleichen Stand kommen, um die Situation gemeinsam zu bewerten.
Wichtig: Der Neffe fordert „sofortige stationäre Einweisung”. Dies ist keine Lösung für das Kernproblem (Dialyse-Fortsetzung gegen Patientenwillen), sondern würde die Situation nur verlagern und durch einen weiteren Demenzschub bei Ortswechsel verschlimmern. Die stationäre Einweisung ist nur sinnvoll, wenn sie Teil eines palliativen Konzepts ist.
Was kann ich aus meiner Profession (meinem Beruf) beitragen?
Unabhängig von der Nicht-ärztlichen Profession sind die nachfolgenden Elemente der Begleitung sinnvoll:
Pflege/Betreuung:
- Krisenintervention für den Neffen: Ihm sofort das Gefühl geben, gehört zu werden. „Ich sehe, dass Sie am Limit sind. Ich nehme Ihre Sorgen ernst.” Nicht versuchen, ihn zu beruhigen oder zu beschwichtigen, sondern validieren.
- Schmerzbeobachtung: Das fluktuierende Schmerzverhalten dokumentieren. Wann treten die Schreie auf? In welchen Situationen? Gibt es Muster? Diese Beobachtungen sind entscheidend für die ärztliche Schmerztherapie.
- Begleitung der Patientin: Sanfte, ruhige Ansprache. Berührung nur, wenn sie toleriert wird. Keine hektischen Bewegungen.
- Dokumentation: Präzise Dokumentation der Situation, des Verhaltens der Patientin, der Aussagen des Neffen.
Kommunikation/Edukation:
- Aufklärung des Neffen: Erklären, dass eine stationäre Einweisung allein das Problem nicht löst. Die Frage ist: „Was ist das Ziel der Einweisung?” Wenn es um Schmerztherapie geht, kann das auch ambulant organisiert werden. Wenn es um Dialyse-Abbruch geht, braucht es eine rechtliche Klärung, keine Klinik. Die sich daraus ergebende notwendige palliative Betreuung muss erkannt und aktiv gestaltet werden.
- Erklären des weiteren Vorgehens: „Ich verstehe, dass Sie sich nicht gehört fühlen. Ich werde jetzt folgende Schritte einleiten: 1) Kontakt zum Hausarzt wegen Schmerztherapie, 2) Organisation einer ethischen Fallbesprechung, 3) Klärung der rechtlichen Situation. 4) Planung der Palliativbegleitung”
- Vermittlung: Zwischen dem Neffen und dem Dialysezentrum vermitteln. Warum wird die Dialyse fortgesetzt? Was sind die Bedenken des Zentrums? Gibt es Missverständnisse?
- Team-Kommunikation: Eine ethische Fallbesprechung initiieren. Alle Beteiligten auf den gleichen Stand bringen: Hausarzt, Dialysezentrum, Betreuer, Pflegedienst, ggf. Palliativteam.
Praktische Organisation:
- Hausarzt kontaktieren: Sofort. Thema: Schmerztherapie optimieren, rechtliche Situation klären, ethische Fallbesprechung organisieren.
- Palliativteam einbinden: Noch vor der Entscheidung für einen Dialyseabbruch, muss sofort SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) organisiert werden.
Betreuungsgericht informieren: Wenn die Unsicherheit beim Dialysezentrum nicht aufgelöst werden kann, oder Unsicherheiten in Bezug auf die Bewertung des Patientenwillen bestehen, muss das Betreuungsgericht einbezogen werden.
Notwendige oder zu erwartende ärztliche Begleitung
Schmerztherapie optimieren (sofort):
- Evaluation der aktuellen Medikation: Paracetamol und Novaminsulfon bei Bedarf sind wahrscheinlich nicht ausreichend bei chronischen Schmerzen und häufigen Schmerzepisoden. Strikte Orientierung an zeitkontigentierter Schmerztherapie und gewichtsadaptierte, ausreichende Dosierung
- Warum wurde Morphin beendet? Diese Entscheidung muss hinterfragt werden. Wenn Morphin nicht vertragen wurde, gibt es Alternativen (z.B. Hydromorphon, Oxycodon).
- Regelmäßige Basismedikation: Bedarfsmedikation sollte nur als Zusatz zu einem definierten zeitkontingentierten Stufenplan verwendet werden.
- Bedarfsmedikation anpassen: Lorazepam bei Unruhe ist sinnvoll, aber reicht nicht für Schmerzen.
Therapiezieländerung (zentral):
Der zentrale ärztliche Schritt ist die Entscheidung über die Therapiezieländerung: Von kurativer Behandlung (Lebenserhaltung durch Dialyse) zu palliativer Versorgung (Symptomkontrolle, Lebensqualität, würdevolles Sterben).
Diese Entscheidung muss auf vier Ebenen begründet werden:
- Medizinische Indikation: Bringt die Dialyse noch einen realistischen Nutzen für die Lebensqualität? Oder verlängert sie nur das Leiden?
- Patientenwille: Was steht in der Patientenverfügung? Ist sie gültig und anwendbar? Was ist der mutmaßliche Wille?
- Rechtliche Situation: Hat der Betreuer die Autorität? Gibt es Unsicherheiten, die das Betreuungsgericht klären muss?
- Ethische Prinzipien: Autonomie, Fürsorge, Nicht-Schaden, Gerechtigkeit – wie werden diese Prinzipien in diesem Fall gewichtet?
Konkrete ärztliche Maßnahmen:
- Prüfung der Patientenverfügung: Ist sie gültig? Passt sie auf die aktuelle Situation („terminale Niereninsuffizienz mit Dialyse”)? Ist sie hinreichend konkret?
- Klärung des mutmaßlichen Patientenwillens: Gespräch mit dem Betreuer. Gibt es dokumentierte frühere Äußerungen der Patientin?
- Kontakt zum Dialysezentrum: Warum wird die Dialyse fortgesetzt? Welche Bedenken hat das Zentrum? Aufklärung über die rechtliche Situation.
- Bei Unsicherheiten: Betreuungsgericht einbeziehen: Die Grundsätze der Bundesärztekammer (2011) nennen klare Situationen, in denen das Betreuungsgericht einzubeziehen ist:
- Widersprüchliche Aussagen
- Zweifel an der Vollmacht
- Unsicherheit beim Arzt über die rechtliche Situation
- Wenn Dialyseabbruch entschieden wird:
- SAPV-Verordnung: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- Palliative Medikation vorbereiten:
- Schmerztherapie: Opioide (z.B. Morphin, Hydromorphon)
- Anxiolyse: Lorazepam oder Midazolam
- Antiemetika: Gegen Übelkeit bei Urämie (z.B. Haloperidol)
- Symptomatische Therapie: Gegen Juckreiz, Luftnot
Notfallplan: Was passiert bei akuter Luftnot, bei Schmerzen? Keine Krankenhauseinweisung mehr, sondern palliative Symptomkontrolle zu Hause.
Noch Fragen?

