Anforderungen für die Zulassung als Heilpraktiker Physiotherapie

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Einleitung

Die selbstständige Ausübung der Heilkunde in Deutschland war lange Zeit Ärzten vorbehalten. Eine Ausnahme bilden die Heilpraktiker, die nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 ebenfalls zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. In diesem traditionellen System haben Ärzte die Therapieentscheidungen getroffen und andere Heilberufe lediglich als ausführende Instanzen betrachtet. Doch die Zeiten ändern sich. Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der sektorale Heilpraktiker geschaffen und damit eine neue Ära eingeläutet. Dieses Berufsbild anerkennt die fachliche Kompetenz von spezialisierten Gesundheitsberufen und erlaubt ihnen, in ihrem Fachbereich selbstständig die Heilkunde auszuüben. Dadurch bekommen Berufsgruppen wie die Physiotherapie die Möglichkeit, einer neuen Bedeutung durch die selbstständige Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dies öffnet neue Türen in der ganzheitlichen Patientenversorgung.

Aber was bedeutet das genau? Und welche „Anforderungen für die Zulassung als Heilpraktiker Physiotherapie“ gibt es eigentlich? Diese Fragen sind besonders relevant, da die Entwicklung hin zu alternativen Heilmethoden und Therapieansätzen die Berufsaussichten für Heilpraktiker:innen verbessert hat. In diesem Blogpost erfährst du alles Wichtige zur Zulassung als Heilpraktiker:in für Physiotherapie. Du lernst die spezifischen Anforderungen kennen und erhältst einen detaillierten Überblick über den Prüfungs- und Zulassungsprozess. Wir klären die Frage: „Wie lange dauert die Ausbildung zum Heilpraktiker für Physiotherapie?“ und geben dir wertvolle Tipps für deine berufliche Zukunft.

Was ist ein sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie?

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993 legte den Grundstein für die Einführung des sektoralen Heilpraktikers. Dieses Urteil stellte fest, dass die Tätigkeit von Physiotherapeut:innen hinsichtlich der „Gefährdung“ der Patient:innen dem Arzt gleichgestellt ist. Dadurch entstand ein Widerspruch in Bezug auf die Berufszulassung für Heilpraktiker, die ohne fachlichen Nachweis, lediglich durch den Beleg, dass sie „keine Gefährdung“ für Menschen darstellen, eigenständig Heilkunde ausüben dürfen. Dies steht im Kontrast zu staatlich geprüften Physiotherapeut:innen, die hohe fachliche Kompetenz besitzen und dennoch an der selbstständigen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehindert wurden. Es handelt sich um eine spezialisierte Form des Heilpraktikers, die die fachliche Expertise von Gesundheitsberufen wie der Physiotherapie anerkennt und nutzt.

Im Kontext des deutschen Gesundheitssystems bezeichnet der „sektorale Heilpraktiker“ eine Sonderform des Heilpraktikers, die ausschließlich auf einem durch eine vorherige fachliche Prüfung bzw. Berufserlaubnis begrenzten Tätigkeitsbereich im Gesundheitswesen begrenzt ist. Die Voraussetzung dafür ist immer der vorherige fachliche Nachweis, zum Beispiel durch das Physiotherapieexamen.

Anforderungen für die Zulassung

Die Anforderungen für die Zulassung als Heilpraktiker:in für Physiotherapie unterscheiden sich je nach Bundesland. Am Beispiel Nordrhein-Westfalens werden hier examplarisch die spezifischen Anforderungen dargestellt, um eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Physiotherapie zu erhalten.

Unterschiede in der Berufsausübung

Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist es erforderlich, spezielle Kenntnisse zur Stellung der Indikation für eine physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung nachzuweisen. Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Patient:innen und der Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit.

Umfang der Indikationsstellung

Heilpraktiker:innen für Physiotherapie dürfen nur die Indikation für Behandlungsmethoden stellen, die sie nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz auch nach ärztlicher Verordnung erbringen dürfen.

Prüfungsprozess und Einzelfallentscheidung

Bei der Antragstellung prüft das Gesundheitsamt (die untere Gesundheitsbehörde) die vorgelegten Unterlagen. In einigen Gebieten sind auch Gesundheitsämter aus Nachbarregionen zuständig. Es kann vorkommen, dass eine amtliche Kenntnisüberprüfung entfällt (Zulassung nach Aktenlage), sofern die Unterlagen eine Gefährdung der Volksgesundheit ausschließen. Die Entscheidung bleibt jedoch eine Einzelfallentscheidung. An verschiedenen Standorten werden auch Nachweise über eine Berufstätigkeit gefordert. In manchen Bundesländern ist eine curriculare Schulung Voraussetzung für die Anerkennung nach Aktenlage. Diese Schulung muss mindestens 60 Unterrichtsstunden umfassen und in den Bereichen Berufs- und Gesetzeskunde sowie Diagnostik und Indikationsstellung stattfinden. Die Erfolgskontrolle gilt als bestanden, wenn mindestens 75% der Antworten richtig sind. (Für Details siehe hier: Dauer der Ausbildung).

Kriterienkatalog

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Aktuelles ärztliches Attest zur psychischen und physischen Eignung
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut:in

Die Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker:in für Physiotherapie ist nicht gesetzlich festgelegt. Es gibt keine vorgeschriebene Schulungszeit oder ein bestimmtes Curriculum. Die einzige Voraussetzung für die Zulassung ist die Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Beim ‚großen Heilpraktiker‘ ist eine schriftliche und mündliche Prüfung üblich, während beim sektoralen Heilpraktiker meist nur eine mündliche Überprüfung stattfindet. In einigen Bundesländern kann die Zulassung sogar nach Aktenlage erfolgen. Sollte dies der Fall sein und eine Anerkennung nach Aktenlage angestrebt werden, muss in manchen Bundesländern eine 60-stündige Ausbildung absolviert werden. Diese endet mit einer internen Prüfung durch den Anbieter des Kurses. Letztlich liegt es in der subjektiven Verantwortung des Einzelnen, sich für die selbstständige Ausübung der Heilkunde als kompetent zu erachten und die dafür notwendigen Fähigkeiten zu erarbeiten.

Prüfungsprozess und -inhalte

Zum Verständnis der spezifischen Prüfungsinhalte für sektorale Heilpraktiker:innen in der Physiotherapie ist die „Leitlinie zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Heilpraktikergesetzes“ entscheidend. Diese trat am 1. Januar 2022 in Kraft und ist im Bundesanzeiger veröffentlicht: Quelle.

Im Kontext dieser Leitlinie liegt der Fokus der mündlichen Heilpraktikerüberprüfung (HPÜ) für Physiotherapie besonders auf:

  • Eigenverantwortliche Diagnostik und Differentialdiagnostik: Erkennen von Krankheitsbildern, Verletzungen und deren Folgezuständen.
  • Indikationsstellung für physiotherapeutische Maßnahmen: Deutliche Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Therapieformen.
  • Risikoscreening zur Gefahrenabwehr: Identifizieren von Risiken und Gegenanzeigen für physiotherapeutische Behandlungen.
  • Therapiealternativen, Nebenwirkungen und Komplikationen: Umfassende Kenntnis der Behandlungsmöglichkeiten und Risiken.
  • Interpretation von Fremdbefunden: Fähigkeit zur Einordnung von Diagnosen und Befunden durch Dritte.
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr: Erkennen von Warnsignalen, die eine ärztliche Diagnostik erfordern.

Die Überprüfung fokussiert sich nicht auf einen festen Ausbildungsstandard, sondern auf die Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit. Fort- und Weiterbildungen sind somit hilfreich, um das individuelle Fachwissen der Antragsteller:in zu erweitern.

Tipps für den Zulassungsprozess

  1. Rechtliche Grundlagen kennen: Informiere Dich über die jeweiligen Landesgesetze und die „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter:innen“, verfügbar im Bundesanzeiger.
  2. Vorbereitungskurse nutzen: Spezialisierte Kurse können helfen, die spezifischen Anforderungen der HPÜ besser zu verstehen.
  3. Netzwerk nutzen: Kontaktiere aktive sektorale Heilpraktiker:innen für Physiotherapie, um Einblicke in die Prüfung und das Berufsfeld zu gewinnen.
  4. Fachwissen vertiefen: Beherrsche insbesondere die Bereiche Diagnostik, Indikationsstellung und Risikoscreening.
  5. Simulationen und Übungsprüfungen: Mache Dich mit der Prüfungssituation vertraut, um Nervosität zu minimieren.
  6. Frühzeitige Anmeldung: Die Prüfungstermine sind oft schnell ausgebucht. Plane im Voraus.
  7. Gesundheitsamt kontaktieren: Kläre offene Fragen direkt mit der zuständigen Behörde.
  8. Selbstreflexion: Prüfe, ob Du bereit bist, die Verantwortung als sektoraler Heilpraktiker:in für Physiotherapie zu übernehmen.

Schlussfolgerung

Die Zulassung als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie öffnet Türen zu einer erweiterten beruflichen Tätigkeit, die weit über die klassische Physiotherapie hinausgeht. Sie ermöglicht eine eigenverantwortliche Patientenversorgung und erweitert damit das Spektrum der Therapieoptionen. Die „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter:innen“ bieten eine solide Grundlage für die Vorbereitung und unterstreichen die Professionalität, die für diesen anspruchsvollen Beruf erforderlich ist.

Für diejenigen, die diesen ambitionierten Pfad beschreiten wollen, sind spezialisierte Vorbereitungskurse hilfreich. Angebote wie die DocMoritz Academy bieten eine strukturierte Herangehensweise an den umfangreichen Prüfungsstoff. Die Kurse fokussieren sich auf die Kernthemen der Überprüfung und bieten praktische Übungen für die mündliche Prüfung. Unter der Anleitung erfahrener Dozent:innen steigt die Chance, die Prüfung erfolgreich zu bestehen und somit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der individuellen Gesundheitsversorgung und des gesamten Gesundheitswesens zu leisten.

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