MEINE PERSÖNLICHE GESCHICHTE IM ÄRZTLICHEN BEREITSCHAFTSDIENST
1990 bot sich die Chance, einen hausärztlichen Bereitschaftsdienst zu übernehmen. Ich griff zu und wurde ein "Bereitschaftsarzt", den viele Standesvertreter:innen und politische Entscheider:innen bis heute nicht auf dem Schirm haben. Über die Jahre eine eigene, durchaus "Facharzt-würdige" Tätigkeit in einem immer schwierigeren Umfeld ärztlicher Versorgung.
War es zu Beginn die sinnhafte Erweiterung meiner klinischen Tätigkeit durch die Sichtweise und Erfahrungen des Nidergelassenen, so hat es sich heute zu einer Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen "Drehtür-Medizin", fehlenden Hausbesuchen, nicht geklärten diagnostischen Abläufen und Überforderungen im Bereich der häuslichen udn auch stationären Pflege entwickelt.
DIE JAHRE DER ANPASSUNG
Seit 33 Jahren passe ich mich an ständig ändernde politische und administrative Regelungen an. Hierbei geht es nie um fachliche Expertise. Die angebotenen Fortbildungen in diesem Bereich entbehren entweder der Nähe zum praktischen Arbeitsfeld oder befassen sich mit Einführungen für Berufseinsteiger.
Die zwingende Einführung des Poolarztsystems durch die KV war ein markanter Wendepunkt. Ohne Unterschrift unter den Poolarztvertrag keine Abeit mehr in diesem Bereich. Die zuvor freiberufliche Tätigkeit wurde durch das Poolarztwesen, organisiert durch die Kassenärztliche Vereinigung abgelöst. Jetzt droht ein Ausschluss gerade dieser Poolärzte aus dem System der Patientenversorgung aus steuerrechtlichen Gründen. Erneute, erhebliche Einbußen. Nicht nur für mich und viele andere Ärzte die in diesem Bereich qualifizierte Leistung erbracht haben, sondern auch Qualitätseinbußen und weitere Belastung für PAatient:innen und bestehende Ressourcen im Gesundheitswesen.
WAS IST AUS DER KOLLEGIALEN VERTRETUNG GEWORDEN?
Muss die ärztliche Ethik juristischen Regelungen weichen?
Das neue System zwingt wieder jeden, der zum Kassenarztsystem gehört, zur Teilnahme am hausärztlichen Bereitschaftsdienst und vergisst die Gesamtheit der Ärzt:innen. Absurd! Alleine die Tatsache der Niederlassung im System der kassenärztlichen Medizin ist mit der VEerpflichtugn verbunden hausärztliche Bereitschaftsdienste zu erbringen. Unabhängig voin der eigenen Fachrichtung, sind Urologen, Frauenärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und alle als Arzt oder Ärztin niedergelassenen zur Teilnahme verpflichtet.
Do wer erwartet am Wochenende den Elektriker bei einem Wasserrohrbruch?
VERANTWORTUNG UND QUALITÄT
Nicht nur die KV, auch Ärztekammern und Politik tragen Verantwortung. Sie haben die medizinische Versorgung an die KV delegiert. Jetzt drohen Qualitätseinbußen für die keine der Organisationsformen verantwortlich sein will. Es ist das "große, unbekannte und unabänderliche Steuerrecht", welches zu diesem Schritt zwingt. Man hat es zwar kommen sehen aber bis zum Tag der gerichtlichen Entscheidung im Falle einer vergleichbaren Situation im zahnärztlichen Bereich auf die Erarbeitugn von Alternativen verzichtet.
DER WERT DER SPEZIALISIERUNG
Unsere jahrzehntelange Spezialisierung auch als Bereitschaftsärzte garantiert hohe Versorgungsqualität an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung. Nicht zuletzt ermöglicht gerade diese Erfahrung eine Ressourcengerechte Zuordnung medizinischer Fragestellungen an die VEersorgungsebenen. Diese Expertise wird wieder einmal ignoriert, die medizinische Versorgung verschlechtert und gefährdet.
ZUM ABSCHLUSS EINE KLARE BOTSCHAFT
Wie viele müssen gehen, bevor Missstände offensichtlich werden? Es ist kein Raum für Jammern! Es ist eine Zeit für Entscheidungen im Interesse der Patient:innen.
Sollte die Gerichtsentscheidung am 24. Oktober 2023 das Poolarztsystem kippen, brauchen wir sofortige Alternativen zur Integration der bisherigen Poolärzt:innen.