Was darf der große Heilpraktiker

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Einleitung

Der Heilpraktikerberuf ist in der deutschen Medizinlandschaft fest verankert und genießt seit Jahrzehnten Anerkennung. Was genau bedeutet es, ein „großer Heilpraktiker“ zu sein? Welche Rechte und Pflichten sind mit dieser Berufswahl verbunden? Wir beleuchten das Berufsbild des Heilpraktikers im Detail und unterscheiden es vom „sektoralen Heilpraktiker“. Ein tieferer Einblick offenbart, welche vielfältigen Möglichkeiten, aber auch Grenzen es für den „großen Heilpraktiker“ gibt.

Grundlagen des Heilpraktikerberufs

Ein besonderes Merkmal des Heilpraktikerberufs in Deutschland ist die Befugnis, die Heilkunde eigenständig auszuüben, ohne ein abgeschlossenes Medizinstudium oder eine ärztliche Approbation. Während die Anerkennung und Zulassung streng geregelt sind, gibt es keine festen Vorgaben hinsichtlich der therapeutischen Methoden, die ein Heilpraktiker anwenden darf. Das Resultat ist eine beeindruckende Vielfalt therapeutischer Ansätze, die von klassischen naturheilkundlichen Verfahren bis hin zu modernen Techniken reicht.

Die eigenständige Ausübung der Heilkunde durch den Heilpraktiker zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus. Hierbei wird nicht nur auf die physischen, sondern auch auf die seelischen Aspekte des Patienten eingegangen. Ein umfassendes Verständnis der körperlich-seelischen Wechselwirkungen sowie die Anwendung naturheilkundlicher Methoden stehen im Zentrum seiner therapeutischen Arbeit.

Befugnisse des „großen Heilpraktikers“

Ein „großer Heilpraktiker“ besitzt in Deutschland die umfassende Erlaubnis, die Heilkunde zu praktizieren, ohne auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt zu sein. Dies unterscheidet ihn signifikant vom „sektoralen Heilpraktiker“. Er darf Diagnosen stellen, Untersuchungen durchführen und verschiedene Therapieformen anwenden. Wichtig hierbei ist, dass er sich stets innerhalb seiner fachlichen Kompetenzen bewegt und die Grenzen seines Wissens und Könnens respektiert.

Durch diese weitreichenden Befugnisse kann der „große Heilpraktiker“ eine Vielzahl von Behandlungsmethoden aus der gesamten Medizin anwenden, von der Homöopathie über die Akupunktur bis hin zur Phytotherapie. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass einige medizinische Handlungen, sieh Katen rechts, ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.

Berufsrechtliche Regelungen für den großen Heilpraktiker

Die berufsrechtlichen Grundlagen für den großen Heilpraktiker in Deutschland sind im Heilpraktikergesetz (HPG) und den zugehörigen Durchführungsverordnungen verankert. Jeder, der die Heilkunde selbstständig ausüben möchte, benötigt eine staatliche Erlaubnis. Im ärztlichen Bereich wird diese durch die staatliche Appobation (Zulassung zum Arztberuf) geregelt. Für Heilpraktiker setzt dies eine Überprüfung voraus, bei der festgestellt wird, ob der Antragsteller die notwendige Qualifikation besitzt und keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.

Diese Überprüfung berücksichtigt nicht die spezifischen fachlichen Fähigkeiten in bestimmten Therapiemethoden. Im Falle eines Behandlungsfehlers wäre es die Aufgabe der Gerichte, die Methode selbst, deren Kenntnis, die Auswahldie Durchführung und die Aufklärung des Patienten zu beurteilen.

Einschränkungen für den „großen Heilpraktiker

Keine Operationen: Heilpraktiker dürfen kleinere Eingriffe wie das Entfernen von Warzen oder das Setzen von Blutegeln durchführen. Größere Eingriffe, insbesondere solche, die eine Vollnarkose erfordern, sind ihnen jedoch untersagt.
Keine Geburtshilfe ohne spezielle Ausbildung: Obwohl Heilpraktiker Geburtshilfe leisten dürfen, benötigen sie dafür eine spezielle Qualifikation und Ausbildung.
Keine Verschreibung von Medikamenten: Heilpraktiker sind nicht berechtigt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer auszustellen oder offizielle medizinische Gutachten zu erstellen.
Keine zahnmedizinischen Behandlungen: Alles, was im Bereich der Zahnmedizin liegt, ist Zahnärzten vorbehalten.
Keine Atteste oder offiziellen Bescheinigungen: Heilpraktiker dürfen keine offiziellen Atteste, Krankschreibungen oder ähnliche Dokumente ausstellen.
Keine invasiven Eingriffe in Körperhöhlen: Dies schließt beispielsweise bestimmte Punktionen oder tiefe Injektionen ein. Eingriffe wie Endoskopien, Laparoskopien oder Spinalpunktionen dürfen nicht von Heilpraktikern durchgeführt werden.
Keine Anwendung ionisierender Strahlen: Heilpraktiker dürfen weder Röntgenuntersuchungen durchführen noch Röntgenstrahlen therapeutisch nutzen.
Keine Behandlung von meldepflichtigen Krankheiten: In Deutschland gibt es bestimmte Krankheiten, die meldepflichtig sind. Diese müssen von Ärzten behandelt und gemeldet werden.
Keine Psychotherapie ohne spezielle Zulassung: Obwohl Heilpraktiker in der psychologischen Beratung tätig sein dürfen, benötigen sie für die Ausübung von Psychotherapie eine spezielle Zulassung als „Heilpraktiker für Psychotherapie“.

Der „große Heilpraktiker“ vs. „sektoraler Heilpraktiker“

In Deutschland gibt es zwei Haupttypen von Heilpraktikern: den „großen Heilpraktiker“ und den „sektoralen Heilpraktiker“. Obwohl beide die Erlaubnis haben, Heilkunde auszuüben, unterscheiden sie sich in ihrem Tätigkeitsbereich und ihren Befugnissen.

Ein „großer Heilpraktiker“ besitzt die umfassende Erlaubnis, die Heilkunde in ihrer Gesamtheit auszuüben. Das bedeutet, er darf Diagnosen stellen, Untersuchungen durchführen und eine breite Palette von Therapieformen anwenden – von der Homöopathie über die Akupunktur bis hin zur Phytotherapie. Wichtig ist dabei, dass er sich stets innerhalb seiner fachlichen Kompetenzen bewegt. Bestimmte medizinische Handlungen bleiben auch ihm verboten, wie das Durchführen von Operationen oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Auf der anderen Seite steht der „sektorale Heilpraktiker“, der nur in einem bestimmten medizinischen Bereich oder Sektor tätig sein darf. Ein herausragendes Merkmal des sektoralen Heilpraktikers ist seine spezifische Ausbildung und Qualifikation, unabhängig von der Heilpraktikerüberprüfung. Zum Beispiel hat ein sektoraler Heilpraktiker im Bereich Physiotherapie ein Staatsexamen in Physiotherapie abgelegt. Ein besonderer Fall ist der Bereich der Psychotherapie: Hier beinhaltet die Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ eine inhaltliche Überprüfung im Rahmen der Zulassung, da nicht die „Psychotherapie“ keine reglementierte Berufsbezeichnungdarstellt und somit keine anderweitige Zulassungskriterien bestehen. Generell darf der sektorale Heilpraktiker nur in seinem definierten Bereich Diagnosen stellen und Behandlungen durchführen. Er darf keine Behandlungen durchführen, die außerhalb dieses definierten Bereichs liegen.

Es ist von großer Bedeutung, diese Unterschiede zu verstehen, nicht nur für diejenigen, die im medizinischen Bereich arbeiten, sondern auch für die Patienten. Es ist wichtig, dem Patienten gegenüber transparent zu machen, in welcher Rolle man ihm begegnet. So kann eine fundierte Entscheidung über die Wahl des richtigen Heilpraktikers getroffen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den „großen Heilpraktiker“

Das Heilpraktikergesetz (HPG) von 1939 regelt in Deutschland die Heilkundepraxis durch nicht approbierte Ärzte. Ziel ist der Schutz der Volksgesundheit vor unsachgemäßer Behandlung. Wer nicht als Arzt approbiert ist, darf die Heilkunde grundsätzlich nicht ausüben, es sei denn, er hat die Zulassung als Heilpraktiker nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt.

Zum Schutz der Patienten und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung gelten jedoch auch für Heilpraktiker bestimmte Einschränkungen. So dürfen Heilpraktiker beispielsweise keine invasiven Eingriffe vornehmen, die über das Entfernen kleinerer Hautveränderungen oder das Setzen von Akupunkturnadeln hinausgehen. Das Ausstellen von offiziellen Krankschreibungen, Attesten oder anderen Bescheinigungen, die rechtliche Relevanz besitzen, ist ihnen ebenfalls nicht gestattet. Ebenso sind bestimmte medizinische Tätigkeiten, die tiefe Eingriffe oder das Eindringen in Körperhöhlen erfordern, für Heilpraktiker nicht zulässig. Dazu gehören beispielsweise Gelenkpunktionen oder Endoskopien (siehe Kasten)

Berufsrechtliche Regelung:
Die berufsrechtliche Regelung in Deutschland stellt klare Grenzen für die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heilpraktikern. Obwohl es keine direkten Einschränkungen für Heilpraktiker durch das Heilpraktikergesetz (HPG) und die Erste Heilpraktiker-Durchführungsverordnung gibt, legt die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) fest, dass Ärzte nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Heilpraktikern zusammenarbeiten dürfen. Dies schließt hauptsächlich medizinische Kooperationsgemeinschaften mit Heilpraktikern aus, da der Heilpraktikerberuf keine staatlich anerkannte Ausbildung besitzt und nicht zu den akademischen Heilberufen zählt. Die Zusammenarbeit im Sinne einer Gemeinschaftspraxis ist daher nicht möglich.

Darüber hinaus gibt es eine Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Einige Experten argumentieren, dass ein generelles Kooperationsverbot zwischen Ärzten und Heilpraktikern gegen das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit verstoßen könnte. Es wird vorgeschlagen, dass eine stärkere Integration von Naturheilkunde und Schulmedizin die Gesundheitsversorgung insgesamt verbessern könnte.

Ein weiterer relevanter Punkt ist die Tatsache, dass Heilpraktiker, obwohl sie eine breite Palette von Behandlungen anbieten können, sich stets innerhalb ihrer fachlichen und rechtlichen Kompetenzen bewegen müssen. Es ist nicht nur eine Frage der fachlichen Fähigkeiten, sondern auch der rechtlichen Grenzen ihrer Praxis. Im Falle von Behandlungsfehlern können Gerichte die Methode, das Wissen darüber, die Durchführung und die Patientenaufklärung überprüfen. Rechtliche Konsequenzen können folgen, falls festgestellt wird, dass der Heilpraktiker fahrlässig gehandelt hat.

Fazit

Der „große Heilpraktiker“ nimmt durch seine umfassende Erlaubnis, die Heilkunde in ihrer gesamten Breite zu praktizieren, eine eigenständige und wichtige Position im deutschen Gesundheitssystem ein. Dies ermöglicht ihm, eine Vielzahl von Therapieansätzen zu integrieren und den Patienten ein breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten jenseits der Schulmedizin anzubieten.

Der „sektorale Heilpraktiker“ konzentriert sich auf spezielle Fachgebiete und bietet seine eigenständige Expertise in seinem jeweiligen Bereich. Beide tragen dazu bei, Patienten individuell und ganzheitlich zu betreuen, indem sie sowohl traditionelle als auch alternative Heilmethoden nutzen.

Die Zukunft birgt möglicherweise Chancen für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern und dem etablierten Gesundheitssystem, wodurch Patienten von einem noch vielfältigeren Therapieangebot profitieren könnten.

Zukünftige Entwicklungen in den berufsrechtlichen Regelungen und eine mögliche engere Integration von Heilpraktikern in das bestehende Gesundheitssystem bleiben abzuwarten.Es bleibt spannend, wie sich die Rolle des Heilpraktikers in Deutschland weiterentwickeln wird, aber ihr Beitrag zur Gesundheitslandschaft ist unbestreitbar wertvoll.