Ratgeber

Ausweichen ist eine Entscheidung:
Wie Schulleitungen die
KI‑Frage liegen lassen — und was das kostet

Von Peter Moritz · 14. August 2026 · 5 Min
Peter Moritz — KI-Handlungskompetenz

Vertagen ist in der KI-Frage längst eine Entscheidung — und die Erhebung der aktuellen Nutzung kommt vor den Regeln.

Irgendwo in Ihrem Kollegium hat jemand heute KI verwendet. Und eine andere Person hat es gelassen — weil sie nicht weiß, ob das erlaubt ist. Beide haben vernünftig gehandelt. Es gibt bloß noch keine Regel, die das bestätigt.

Wer eine Ausbildungseinrichtung im Gesundheitswesen leitet, hat die KI-Frage im Haus — beantwortet ist sie nicht. Dozierende fragen, was erlaubt ist. Lernende nutzen KI längst: bei Hausarbeiten, in der Prüfungsvorbereitung, zur Recherche. Beurteilen können sie die Ergebnisse nicht — den fachlichen Maßstab dafür erwerben sie ja gerade erst bei Ihnen. Bis dahin entscheidet das Werkzeug, was als richtig gilt. Die Leitung sagt, nicht laut, aber in den Handlungen spürbar: Das klären wir noch.

Beschlossen hat das niemand. Es fühlt sich an wie Warten — auf eine klarere Rechtslage, auf eine Initiative von oben, auf den Moment, in dem eine Antwort nicht mehr angreifbar wäre. Und wie Hoffen: dass sich die Lage sortiert, bevor jemand fragt.

Ausweichen ist eine Entscheidung. Sie entscheidet, dass das Kollegium diesen Monat ohne gemeinsamen Rahmen weiterarbeitet. Sie entscheidet, dass der Träger, falls er nachfragt, keine Antwort bekommt. Jede Woche ohne Erhebung ist eine Woche, in der Ihr Kollegium und die Lernenden die KI-Frage auf eigene Faust beantworten.

Was das Kollegium gerade tut — ohne dass Sie es wissen

In Einrichtungen, die noch keine KI-Regeln erarbeitet haben, laufen drei Umgangsweisen parallel: Die stille Nutzung — wer KI verwendet, tut es ohne Regelrahmen und berichtet nicht darüber. Die Verweigerung — wer KI ablehnt, weiß nicht, was die anderen tun, und hält still. Das Improvisieren dazwischen — die Mehrheit, die von Fall zu Fall entscheidet und dabei zunehmend unsicher ist, ob das je nach Situation vertretbar war.

Diese drei Haltungen koexistieren, solange niemand gefragt hat. Sie erzeugen keine Fehler im großen Stil — noch nicht. Sie erzeugen Unklarheit, und gelegentlich Situationen, die im Nachhinein niemand hätte genauso treffen wollen.

Die eigentliche Frage ist nicht, ob in Ihrem Haus KI genutzt wird. Die eigentliche Frage ist: Was läuft tatsächlich, und was braucht Ihr Kollegium, um damit sicher umgehen zu können? Das lässt sich nicht beantworten, solange Sie die erste Frage nicht erhoben haben.

Die Erhebung der aktuellen KI‑Nutzung muss vor den Regeln kommen

Wer Regeln schreibt, bevor er die Praxis kennt, regelt einen Zustand, den es so nicht gibt. Die Erhebung steht deshalb vorn — nicht aus Gründlichkeit, sondern weil jede Regel ohne sie ins Leere greift.

Viele Schulleitungen verschieben die KI-Frage nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus vernünftiger Vorsicht: Was man regelt, muss man verstehen und erklären können. Was man dann einführt, muss man vertreten. Und solange die Lage unklar ist, wäre jede Antwort angreifbar.

Dieser Gedankengang ist logisch — er sitzt nur an der falschen Stelle.

Denn Warten hält die Umsetzung nicht auf. Es überlässt sie nur dem Einzelnen. Solange nichts geregelt ist, entscheidet jede und jeder für sich — dieselben drei Umgangsweisen, nebeneinander, ohne gemeinsamen Maßstab. Nicht geregelt heißt eben nicht: nicht umgesetzt. Es heißt: unkoordiniert umgesetzt.

Die Erhebung ist der erste Schritt, an dem das zusammenläuft. Sie fragt alle dasselbe, zur selben Zeit, und macht aus verstreuter Einzelpraxis ein gemeinsames Bild — den ersten Schritt, den das Haus als Haus geht. Erst von dort aus wird ein qualifizierter Umgang mit KI in der Lehre etwas, das ein Kollegium miteinander entwickelt, statt etwas, das ihm später vorgelegt wird.

Eine Erhebung im Kollegium setzt einen Schritt voraus, der die Antworten erst möglich macht: die Zusage der Leitung. In eigenen Worten: Was bisher mit KI gemacht wurde, wird nicht rückwirkend bewertet — die Regeln gelten ab dem Tag, an dem sie gelten. Diese Zusage hat ihre Grenze, und die Leitung benennt diese Grenze offen; was nicht in ihrer Hand liegt, verspricht sie nicht. Aber sie schafft die Voraussetzung dafür, dass das Kollegium von der Frage „Was darf ich sagen?” zur Frage „Was ist tatsächlich der Fall?” wechselt.

Ohne diese Zusage erhebt man Erwünschtes. Nicht den tatsächlichen Stand.

Wie dieser Satz wörtlich lautet, unter welchen vier Bedingungen er trägt und welche drei Nachsätze ihn kaputtmachen, steht auf einer Seite: Die Führungszusage — die Gesprächsvorlage für Ihre Konferenz.

Vom Warten zum Führen — was das konkret bedeutet

In einem Feld, in dem sich die Neuigkeiten nahezu wöchentlich überschlagen, kann niemand alle Modelle, Entwicklungsrichtungen und Risiken kennen. Führen heißt hier deshalb gerade nicht, alle Antworten zu haben. Es fängt damit an, das eigene Haus zu kennen: das Team und seinen tatsächlichen Umgang mit KI. Dieses Bild ist es, was jede weitere Antwort überhaupt erst möglich macht.

Was der anonyme Blick ins Kollegium zeigt: was genutzt wird, wofür, was aufhält, was an einem Regelwerk befürchtet wird. Das ungeschönte Ergebnisbild eines Hauses — kein Gutachten, keine Folien. Erst auf dieser Grundlage lässt sich ein Statusbericht für den Träger aufbauen: nicht als Bitte um Erlaubnis, sondern als Führungsakt. Und erst auf dieser Grundlage entsteht ein Regelwerk, das das Haus selbst erarbeitet hat: Dozierende aus dem eigenen Kollegium arbeiten an den Regeln mit und stehen am Ende namentlich darin.

Hinter dieser Reihenfolge steht inzwischen auch eine Vorgabe. Die europäische KI-Verordnung — das Regelwerk, das seit 2024 den Einsatz von KI in der EU ordnet — nimmt in Art. 4 alle in die Pflicht, die KI beruflich einsetzen: Sie sollen dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, auch etwas davon verstehen. Das gilt seit dem 2. Februar 2025 und trifft Ausbildungseinrichtungen als Betreiber. Seit dem Digital-Omnibus vom Juli 2026 ist die Formulierung bewusst weich: fördern und unterstützen, kein garantiertes Kompetenzniveau, keine vorgeschriebene Schulungsform. Was das für Ausbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen konkret heißt — und was nicht —, steht im Beitrag zu Art. 4 der KI-Verordnung.

Eine Erhebung, die zeigt, was das Kollegium bereits kann und wo Handlungsbedarf besteht, ist genau die Art von Maßnahme, die das dokumentierbar belegt.

Die Frage ist nicht ob — sondern wann

Vertagen ist keine Pause. Es ist eine Entscheidung, die jede Woche neu fällt, nur stillschweigend. Und worüber sie fällt, lässt sich jetzt genau benennen: darüber, ob Ihr Haus sein eigenes Bild kennt. Regeln, Fortbildung, der Bericht an den Träger — alles Weitere hängt daran.

Ihr Kollegium beantwortet die KI-Frage längst, jeden Tag, in jeder Unterrichtsvorbereitung. Die Frage ist nicht, ob eine Antwort entsteht — sondern wann Sie sie kennen.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 3 Nr. 4 (Betreiber)
  • Europäische Kommission, FAQ zur KI-Kompetenz (AI Literacy), Stand Juli 2026
  • Digital-Omnibus-Verordnung vom 27. Juli 2026